Auftragsverarbeitungsvertrag
Stand: 04.09.2026
Bereitstellung von Software-as-a-Service-Leistungen in Form von „Digitalen Mitarbeitenden" – Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 „DSGVO"
Parteien
Kunde, nachfolgend „Auftraggeber" bzw. „Nutzer" genannt, und „kimatik" (dryven GmbH, Europaplatz 7, 3100 St. Pölten, Österreich, FN 590486m, ATU78748278), nachfolgend auch „Auftragnehmer" genannt. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam die „Parteien".
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über die Plattform für Digitale Mitarbeitende ergeben.
Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten für den Auftraggeber als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Verarbeitung im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.
1. Gegenstand und Dauer
1.1.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der im über die Plattform geschlossenen Vertrag spezifizierten Tätigkeiten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
1.2.
Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des über die Plattform geschlossenen Vertrags.
2. Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
2.1. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Zweck ist die Automatisierung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers durch den Einsatz von Digitalen Mitarbeitenden. Die Verarbeitung umfasst insbesondere:
- 2.1.1. Das Auslesen von Daten aus den vom Auftraggeber angebundenen Systemen (z.B. E-Mail-Postfächer, ERP, CRM, HR-Systeme) über vom Auftraggeber autorisierte API-Schnittstellen.
- 2.1.2. Die Analyse, Strukturierung und Verarbeitung dieser Daten unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz (insbesondere Large Language Models) und teilweise Automatisierungsplattformen, um die in der Leistungsbeschreibung definierten Aufgaben auszuführen.
- 2.1.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die vom Auftragnehmer eingesetzten KI-Modelle die zur Verarbeitung übermittelten Daten temporär nutzen, um das jeweilige Ergebnis zu generieren. Eine Speicherung der Daten zum Training der allgemeinen Modelle durch die Anbieter der KI-Modelle ist vertraglich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch der datenschutzrechtliche Auftragsverarbeiter.
- 2.1.4. Das Erstellen von neuen Daten, Inhalten, Analysen oder Kommunikationsentwürfen als Ergebnis der Verarbeitung.
- 2.1.5. Das Zurückschreiben oder Ablegen der generierten Ergebnisse in die vom Auftraggeber bestimmten Systeme oder Speicherorte. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung auf probabilistischen KI-Systemen beruht und die Ergebnisse einer obligatorischen menschlichen Kontrolle durch den Auftraggeber bedürfen („Human in the Loop"-Prinzip).
2.2. Art der personenbezogenen Daten
Je nach Konfiguration und Anwendungsfall durch den Auftraggeber können insbesondere folgende Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
- 2.2.1. Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
- 2.2.2. Vertragsdaten (z.B. Vertragsnummer, Laufzeiten, Leistungen)
- 2.2.3. Kommunikationsdaten (z.B. Inhalte von E-Mails, Chats, Dokumenten)
- 2.2.4. Mitarbeiterdaten (z.B. Name, Abteilung, Kontaktdaten)
- 2.2.5. Geschäfts- und Transaktionsdaten (z.B. Rechnungsdaten, Bestelldaten, Kundennummern)
- 2.2.6. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) nur dann, wenn der Auftraggeber diese explizit in die angebundenen Systeme einbringt und deren Verarbeitung durch den Digitalen Mitarbeitenden beauftragt. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
2.3. Kreis der betroffenen Personen
Betroffen von der Verarbeitung können insbesondere folgende Personengruppen sein:
- 2.3.1. Mitarbeiter des Auftraggebers
- 2.3.2. Kunden und Interessenten des Auftraggebers
- 2.3.3. Geschäftspartner und Lieferanten des Auftraggebers
- 2.3.4. Sonstige Dritte, deren Daten in den vom Auftraggeber angebundenen Systemen verarbeitet werden
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, einschließlich der Übermittlung von Daten an ein Drittland. Die Konfiguration des Digitalen Mitarbeitenden und die Nutzung der Plattform durch den Auftraggeber gelten als primäre Weisung.
3.2.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
3.3.
Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind in Anlage I zu diesem Vertrag dokumentiert. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme.
3.4.
Der Auftragnehmer hält die Bedingungen für die Inanspruchnahme von weiteren Auftragsverarbeitern (Subunternehmern) gemäß Abschnitt 6 dieses Vertrages ein.
3.5.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen (gemäß Kapitel III der DSGVO: Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) zu beantworten.
3.6.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung). Insbesondere ist der Auftragnehmer verpflichtet, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber per E-Mail zu melden.
3.7.
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Auftraggeber zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
3.8.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden.
3.9.
Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt werden, gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
3.10.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich in angemessenem Umfang von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch den Auftragnehmer zu überzeugen, z.B. durch Einsichtnahme in relevante Zertifizierungen, Audits oder Selbstauskünfte.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1.
Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO).
4.2.
Der Auftraggeber hat die dem Auftragnehmer übermittelten Daten auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen und sicherzustellen, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.
4.3.
Der Auftraggeber erteilt alle Weisungen schriftlich oder in einem elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
4.4.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
5. Rechte des Auftraggebers
5.1.
Dem Auftraggeber stehen bezüglich der beim Auftragnehmer gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
5.2.
Wenn der Auftraggeber der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich beim Auftragnehmer (office@kimatik.com) oder bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien (dsb@dsb.gv.at) beschweren.
6. Unterauftragsverhältnisse
6.1.
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) für die Erbringung der vertraglichen Leistung heranzuziehen.
6.2.
Eine Liste der aktuell vom Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmer, einschließlich ihres Firmensitzes, des Verarbeitungszwecks und der Rechtsgrundlage für eine allfällige Datenübermittlung in ein Drittland, findet sich in Anlage II zu diesem Vertrag.
6.3.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern schriftlich oder per E-Mail. Der Auftraggeber kann gegen eine solche Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem, datenschutzrechtlich relevantem Grund schriftlich Einspruch erheben. Erhebt der Auftraggeber keinen Einspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
6.4.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er den Subunternehmern vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem Vertrag festgelegt sind (gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
6.5.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an einen geänderten Sub-Auftragsverarbeiter bzw. einen neuen Sub-Auftragsverarbeiter und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Änderung des Sub-Auftragsverarbeiters bzw. für eine Heranziehung eines neuen Sub-Auftragsverarbeiters gestattet.
6.6.
Datenübermittlungen in ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgen nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln). Die jeweilige Grundlage wird in Anlage II dokumentiert.
7. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
7.1.
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Die Meldung enthält zumindest die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO geforderten Informationen, soweit diese dem Auftragnehmer vorliegen.
8. Haftung
8.1.
Für die Haftung der Parteien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher gegenüber den betroffenen Personen für Schäden aus einer unzulässigen Verarbeitung haftbar.
8.2.
Im Innenverhältnis haften die Parteien im Ausmaß ihres jeweiligen Verschuldens. Die Haftungsbeschränkungen, die im über die Plattform geschlossenen Vertrag vereinbart wurden, gelten sinngemäß auch für die Haftung aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag.
8.3.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die eine betroffene Person erleidet, nur dann, wenn er seinen spezifisch in diesem Vertrag festgelegten Pflichten als Auftragsverarbeiter nicht nachgekommen ist oder die rechtmäßigen Weisungen des Auftraggebers missachtet hat.
8.4.
Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Auftragnehmers auf leichte Fahrlässigkeit beschränkt.
8.5.
Schadenersatzansprüche aus diesem Vertrag verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9. Schlussbestimmungen
9.1.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
9.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
Unsere Kontaktdaten
Der Schutz deiner Daten ist uns besonders wichtig. Wir sind für dich unter den unten angeführten Kontaktdaten jederzeit für deine Fragen erreichbar.
E-Mail: office@kimatik.com
Web: kimatik.com/kontakt
Adresse: dryven GmbH, Europaplatz 7, 3100 St. Pölten, Österreich, FN 590486m, ATU78748278
Anlage I: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer trifft die nachfolgenden Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten.
Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Zutrittskontrolle: Maßnahmen, die Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren (z.B. Schlüsselregelungen, Sicherheitsschlösser, Alarmanlagen bei Rechenzentren).
- Zugangskontrolle: Maßnahmen, die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (z.B. Passwortrichtlinien, Zwei-Faktor-Authentifizierung, automatische Sperrmechanismen).
- Zugriffskontrolle: Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können (z.B. Rollen- und Berechtigungskonzepte, Need-to-know-Prinzip).
- Trennungskontrolle: Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (z.B. logische Mandantentrennung in der Softwarearchitektur).
Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Weitergabekontrolle: Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (z.B. Verschlüsselung wie TLS/SSL, VPN).
- Eingabekontrolle: Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (z.B. Protokollierung/Logging von administrativen Zugriffen).
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)
- Verfügbarkeitskontrolle: Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (z.B. Backup- und Recovery-Konzepte, redundante Systemauslegung bei Cloud-Anbietern).
- Rasche Wiederherstellbarkeit: Verfahren, um die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
- Regelmäßige Überprüfung: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
- Datenschutz-Management: Etablierte Datenschutz-Management-Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzniveaus.
- Incident-Response-Management: Definierte Prozesse zur Erkennung, Meldung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen und Datenschutzverletzungen.
Anlage II: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber genehmigt dem Auftragnehmer den Einsatz der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern datenschutzkonforme Verträge (gem. Art. 28 Abs. 4 DSGVO) geschlossen wurden.
| Dienst | Provider | Terms of Use / Zusammenarbeit |
|---|---|---|
| Gemini‑Modelle | Google Cloud Platform (Google Ireland Limited) | kimatik nutzt für die Bereitstellung bestimmter Digitaler Mitarbeitender die KI‑Dienste von Google Vertex AI. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis eines Kundenvertrags mit Google sowie der Service Specific Terms und des Data Processing Addendum (DPA). Google verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Durchführung von Modellanfragen. Eine Nutzung für Trainingszwecke findet nicht statt. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der von kimatik ausgewählten EU‑Region („EU Residency"). Global gehostete Modellvarianten werden nicht eingesetzt; automatische Weiterleitungen außerhalb der EU finden nicht statt. Google ist nach EU‑Standardvertragsklauseln und dem EU‑US Data Privacy Framework zertifiziert. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte findet nicht statt. |
| Claude‑Modelle | OpenRouter (OpenRouter, Inc.) | kimatik nutzt für die Bereitstellung bestimmter Digitaler Mitarbeitender die KI‑Modelle von Anthropic (Claude), die über den Routing‑Dienst OpenRouter angebunden werden. OpenRouter agiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und leitet die Modellanfragen an Anthropic als Unterauftragsverarbeiter weiter. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis des OpenRouter Data Processing Addendum (DPA) sowie der EU‑Standardvertragsklauseln. OpenRouter und Anthropic nutzen die übermittelten Daten ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Modellanfrage. Eine Speicherung der Daten zu Trainingszwecken sowie eine Protokollierung der Prompt‑Inhalte sind vertraglich ausgeschlossen. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der von kimatik ausgewählten EU‑Region („EU in‑region Routing"). Das Modell‑Routing ist fest auf Anthropic festgelegt; automatische Weiterleitungen an andere Anbieter oder global gehostete Modellvarianten finden nicht statt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte findet nicht statt. |
| Hosting, Infrastruktur | Hetzner Online GmbH (EU) | kimatik betreibt Frontend, API und Marketing‑Website auf eigenen Servern bei Hetzner Online GmbH in der EU. Hetzner agiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und stellt die Rechenzentrums‑Infrastruktur bereit. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in EU‑Rechenzentren. |
| Datenbank, Auth, Storage | Supabase, Inc. (EU Region) | kimatik betreibt eine Supabase‑Instanz in einer EU‑Region. Supabase speichert Benutzer‑ und Lizenzverwaltungsdaten, System‑Prompts (technisch notwendig) sowie API‑Konfigurationen. Supabase nutzt Kundendaten nicht zu eigenen Zwecken und verarbeitet ausschließlich innerhalb europäischer Regionen gemäß DPA, TOMs und SCCs. |
| LLM‑Routing, API‑Management | LiteLLM (Eigenbetrieb der dryven GmbH) | LiteLLM wird vollständig von kimatik betrieben und ist kein externer Auftragsverarbeiter. Die Instanz läuft in der EU‑Region der Hetzner Online GmbH. Es findet keine Speicherung von personenbezogenen Daten statt. LiteLLM dient ausschließlich der Weiterleitung von Anfragen an die gewünschten LLM‑Provider. Auftragsverarbeiter ist ausschließlich der Hosting‑Provider (Hetzner), nicht LiteLLM selbst. |
| Zahlungsabwicklung, Billing | Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.) | Stripe wird als Auftragsverarbeiter für Zahlungsdaten eingesetzt. Für bestimmte gesetzlich erforderliche Prüfungen (z.B. KYC, Risikobewertung) ist Stripe gleichzeitig eigener Verantwortlicher. Stripe speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß dem Stripe DPA, den Service Terms und EU‑Standardvertragsklauseln. Stripe arbeitet nach dem „EU‑First"-Prinzip, kann jedoch im Rahmen seiner globalen Finanzdienstleisterstruktur Daten an geprüfte Unterdienstleister weitergeben. |
| Fehlerdiagnose, Monitoring | Sentry EU (Functional Software Inc.) | Sentry wird zur technischen Fehleridentifikation genutzt. kimatik übermittelt an Sentry keine Kundendaten, keine Inhalte, keine Prompts, sondern lediglich pseudonymisierte technische Metadaten (z.B. Fehlercodes, Hashes, Systemzustände). Die Verarbeitung findet über das Sentry‑EU‑Hosting statt und unterliegt dem Sentry DPA sowie den EU‑Standardvertragsklauseln. Sentry nutzt die bereitgestellten Daten nicht zu eigenen Zwecken und speichert keine personenbezogenen Inhalte aus Nutzereingaben. |
| E‑Mail‑Versand, Produkt‑ und Marketingkommunikation | Loops (Loops Email, Inc.) | Loops wird für den Versand von transaktionalen sowie Produkt‑ und Marketing‑E‑Mails (z.B. Produkt‑Updates) eingesetzt. Verarbeitet werden Kontaktdaten wie Name und E‑Mail‑Adresse sowie Informationen zur Funktionsnutzung. Ein Widerruf ist jederzeit über den Abmeldelink in jeder E‑Mail möglich. Loops agiert als Auftragsverarbeiter gemäß dem Loops DPA. Da Loops Email, Inc. seinen Sitz in den USA hat, erfolgt die Datenübermittlung in ein Drittland auf Grundlage der EU‑Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. |